Version 3.70.01

Erschienen am 16. Januar 2026

Gesetzliche Änderungen Jänner 2026
Gesetzesstand: 01. Januar 2026

Datenbankversion: 215

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2026 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

GrundlagenWerte
Höchstbeitragsgrundlage täglich231,00 €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich6.930,00 €
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen13.860,00 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich551,10 €

Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab 2026

Ab 1. Jänner 2025 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge.
DN-Anteil für Niedriglohnbezieher:

Bezug ab 1. Jänner 2026AV-Beitrag durch DN:Rückverrechnung DN-Anteil durch DG:
bis 2.225 €0 %(- 2,95%)
2.225 € - 2.427 €1 %(- 1,95%)
über 2.427 € - 2.630 €2 %(- 0,95%)
über 2.630 €2,95 %

Grenzbeträge für Lehrlinge:

Bezug ab 1. Jänner 2026AV-Beitrag durch DN:Rückverrechnung DN-Anteil durch DG:
bis 2.225 €0 %(- 1,15%)
über 2.225 € - 2.427 €1 %(- 0,15%)
über 2.427 €1,15 %

e-card Gebühr

Die e-card Gebühr wird mit 1. Jänner 2026 von € 25,00 auf € 26,85 für das Kalenderjahr 2027 erhöht.

Wohnbauförderung Wien

Ab 1. Jänner 2026 wurde die Wohnbauförderung (WF) für Wien von 1 % auf 1,5 % angehoben, diese fällt mit 0,75 % je zur Hälfte an den DG und DN an. Die Erhöhung wird auf der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) als Zuschlag Z14 ausgewiesen (und wird bei einer Neugründungsförderung mit Abschlag A24 wieder gekürzt).

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)

Der Beitrag zum FLAF bleibt 2026 bei 3,7 %.

Kammerumlage II:

Die aktuellen Werte für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) betragen:

BundeslandDZ 2026
Burgenland0,40 %
Kärnten0,37 %
Niederösterreich0,33 %
Oberösterreich0,31 %
Salzburg0,35 %
Steiermark0,34 %
Tirol0,39 %
Vorarlberg0,33 %
Wien0,36 %

Pfändung

Die neuen Werte für die Pfändung sind:

Allgemeiner Grundbetragmonatlichwöchentlichtäglich
Allgemeiner Grundbetrag1.308,00 €305,00 €43,00 €
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag1.526,00 €356,00 €50,00 €
Unterhaltsgrundbetrag261,00 €61,00 €8,00 €
Höchstberechnungsgrundlage5.220,00 €1.220,00 €174,00 €
Absolutes Existenzminimum654,50 €152,50 €21,50 €
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen490,50 €114,38 €16,13 €

Lohnsteuersenkung

Durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 33) wird der Einkommensteuertarif ab 2023 jährlich an die Inflationsrate nach oben angepasst. Das „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ hat somit die Abschaffung der kalten Progression zur Folge.

Daraus ergibt sich für 2026 folgende Steuertarif-Tabelle:

überbisSteuersatz
13.539,00 €0 %
13.539,00 €21.992,00 €20 %
21.992,00 €36.458,00 €30 %
36.458,00 €70.365,00 €40 %
70.365,00 €104.859,00 €48 %
104.859,00 €1.000.000,00 €50 %
1.000.000,00 €55 %

Weiters werden auch folgende Absetzbeträge ab 2026 durch Indexanpassung erhöht:

Betrag
Verkehrsabsetzbetrag496,00 €
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag612,00 €
AVAB/AEAB bei 2 Kindern828,00 €
AVAB/AEAB für jedes weitere Kind273,00 €
Pensionistenabsetzbetrag1.020,00 €

Pendlereuro

Der Pendlereuro wurde ab 2026 von 2 € auf 6 € erhöht.

Anpassung der Überstundenzuschläge

Ab 2026 können statt der ersten 18 nun für die ersten 15 Überstunden im Monat maximal Überstundenzuschläge mit 50 % bis zu 170,00 € steuerfrei ausbezahlt werden.

Erweiterung des Lohnzettels (L16)

Der Lohnzettel wurde um viele Details erweitert, weshalb auch einige Lohnarten angepasst oder neu angelegt wurden. Falls Sie eigene Lohnarten für diese Zwecke angelegt haben, nutzen Sie bitte die neuen Lohnarten, damit der L16 korrekt befüllt wird. Vorerst wurden folgende Lohnarten angepasst, oder neu angelegt:

  • 130, Sonstige Sachbezüge
  • 131, Sachbezug PKW (Durchschnittswert)
  • 132, Sachbezug Wohnung
  • 133, Sachbezug PKW 0 %
  • 134, Sachbezug PKW 1,5 %
  • 136, Sachbezug PKW 2,0 %
  • 580, Zuschuss Kinderbetreuung

Wir werden die Liste der neuen Lohnarten mit einem zukünftigen Update noch erweitern.

Entfalls des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung gemäß § 54b Abs. 1 ASVG

Der Entfall wurde für 2026 nicht verlängert.

Sonstige Änderungen in lohny

  • Die ELDA-Datenexporte wurden auf die neuen Formate ab Jänner 2026 angepasst.

Wichtig! Sobald Sie die monatlichen Abrechnungen fertiggestellt haben, führen Sie den Monatsabschluss durch, bevor Sie Exporte und Überweisungen tätigen. Allfällige Hinweis-Meldungen zu geänderten Werten können auf Wunsch durch das Halten der Tastenkombination Alt+J schnell bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen.